Pressemitteilung
K & K, Kino
und Konzerte GmbH eröffnet neue Freilichtbühne in Weißensee und distanziert
sich vom MuseumsInselFestival.
LG Berlin
untersagt den Staatlichen Museen irreführende Behauptungen im Zusammenhang
mit dem „MuseumsInselFestival 2004“. K & K kündigt Schadensersatzprozess
an.
Eröffnung
der
tip Freilichtbühne am WeißenSee.
Die K & K,
Kino und Konzerte GmbH eröffnet am 14.05.2004 mit dem Nina-Hagen-Konzert „BigBand
Explosion“ das längste Open Air des Jahres auf der tip Freilichtbühne am
Weißensee. Damit wird eine der schönsten Freilicht-Locations Berlins nach
aufwendiger Sanierung wiederbelebt. Die Spielstätte verfügt über 3.000
Sitzplätze und soll in den nächsten fünf Jahren exklusiv von K & K bespielt
werden.
Nach dem
Auftaktkonzert bietet K & K dem Berliner Publikum ein Kino- und
Konzertprogramm, das an die zuletzt auf der Museumsinsel und dem
Kulturforum gezeigten Programme anknüpft.
K & K
distanziert sich von der Zusammenarbeit mit den Staatlichen Museen und
erwirkt Untersagungsverfügungen gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
und den eurocom e.V.
Die
Zusammenarbeit von K & K mit den Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer
Kultur-Besitz bei den Veranstaltungen des MuseumsInselFestivals ist
endgültig beendet, nachdem die Staatlichen Museen ihre Zusage, das
Kinoprogramm des „MuseumsInselFestivals“ auch in diesem Jahr mit K & K
durchzuführen, gebrochen hatten.
K & K hat das
MuseumsInselFestival gemeinsam mit den Staatlichen Museen gegründet und in
den zurückliegenden vier Jahren 85 % aller Veranstaltungen als
Veranstalterin organisiert, beworben und durchgeführt. Seit dem Jahr 2000
haben mehr als 300.000 Besucher die K & K-Veranstaltungen Kino,
Konzerte, Lesungen, Hörspielkino unter dem Sternenhimmel und Radio
Eins-Party besucht.
Die Staatlichen Museen, die vor der Zusammenarbeit mit K & K
keinerlei praktische Erfahrungen im Veranstaltungsgeschäft hatten, wurden
bei den Vertragsverhandlungen in den Jahren 2003 und 2004 durch den euroCom
e.V. vertreten, der allerdings ebenfalls über keinerlei Erfahrungen im
Veranstaltungsgeschäft verfügt und satzungsgemäß für ganz andere Zwecke
tätig ist. Alle Zahlungen flossen über die gleichnamige euroCom GmbH, obwohl
diese keinerlei eigene Leistungen erbracht hat.
Die Vertretung der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz wurde dem euroCom e.V. inzwischen durch eine
rechtskräftige einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 05.03.2004
– 97 O. 23/04 – untersagt.
Unter Verletzung einer schriftlichen Zusage aus
dem Februar 2003 schlossen die Staatlichen Museen kurz zuvor einen
mehrjährigen Vertrag mit der zwei Wochen vorher gegründeten „Berliner Insel
Film GmbH“ über die Durchführung der Kinoevents vor der Alten National-galerie im Rahmen des MuseumsInselFestivals, obwohl die
Verhandlungen mit K & K zu diesem Zeitpunkt noch liefen.
Der MoMa-Stratege
und Vorsitzende des Vereins der Freunde der Neuen Nationalgalerie Prof. Dr.
Peter Raue, der K & K in den Verhandlungen vertrat, warf daraufhin den
Staatlichen Museen einen beispiellosen Vertrauensbruch vor und schrieb an
den Aussenamtsleiter Christoffer Richartz: „Die Redlichkeit und Fairness
Ihres Verhaltens mögen Sie selbst beurteilen, ich kommentiere es nicht, aber
habe es für immer registriert.“
„Uns liegt ein
Gutachten einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei
vor, wonach die Verträge für die Durchführung der Veranstaltungen und die
technischen Dienstleistungen in diesem Zusammenhang ausschreibungspflichtig
gewesen wären“, sagt Timothy Grossman, der gemeinsam mit seinem Partner
Tobias Hackel als Geschäftsführer der K & K GmbH in den vergangenen Jahren
die Kinoevents des MuseumsInselFestivals veranstaltete. „Bei den jetzigen
Veranstaltern handelt es sich offenbar um „alte Freunde“ der Mitarbeiter der
Besucherdienste der Staatlichen Museen, der gesamte Vorgang verstößt gegen
das Vergaberecht.“
Nachdem die
Staatlichen Museen die Kinoevents für das kommende MuseumsInselFestival
trotz des Veranstalterwechsels weiterhin unter Hinweis auf die angebliche
Veranstaltungs- Kontinuität ankündigte, untersagte das Landgericht Berlin
der Stiftung Preußischer Kultur- besitz auf Antrag von K & K mit
einstweiliger Verfügung vom 03.03.2004 – 103 O. 34/04 – die Veranstaltungen
wie bisher auf der Museumsinsel unter der Bezeichnung „Freiluftkino“ und am
Kulturforum Potsdamer Platz unter der Bezeichnung „Kino Open Air“
anzukündigen oder zu bewerben. Das Landgericht Berlin hält es für
irreführend, wenn die Staatlichen Museen trotz des Veranstalterwechsels
behaupten, die neuen Events stünden in der Tradition und Kontinuität mit den
bislang durchgeführten Veranstaltungen.
K & K hat
nunmehr eine Schadensersatzklage wegen der Verletzung der
Spielstätten-Vereinbarungen gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
angekündigt. Den entgangenen Gewinn für das laufende Jahr beziffert Tobias
Hackel auf mindestens 150.000,00 €. „Mit den Staatlichen Museen ist eine
professionelle Zusammenarbeit offenbar nicht möglich. Der neue Veranstalter
nutzt den von uns erarbeiteten guten Ruf der Veranstaltung aus und will
sogar die Liegestühle für die Besucher – das Markenzeichen der K &
K-Veranstaltungen des Festivals in den letzten Jahren – übernehmen. Damit
ist das Maß voll. Die in größter Eile und geradezu konspirativ
abgeschlossenen Verträge mit einer gerade erst gegründeten Veranstalterin
dürfte die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz noch eine Weile beschäftigen“.
Berlin, den
05.05.2004
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