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Pressemitteilung

K & K, Kino und Konzerte GmbH eröffnet neue Freilichtbühne in Weißensee und distanziert sich vom MuseumsInselFestival.

LG Berlin untersagt den Staatlichen Museen irreführende Behauptungen im Zusammenhang mit dem „MuseumsInselFestival 2004“. K & K kündigt Schadensersatzprozess an.

 

Eröffnung der tip Freilichtbühne am WeißenSee.

Die K & K, Kino und Konzerte GmbH eröffnet am 14.05.2004 mit dem Nina-Hagen-Konzert „BigBand Explosion“ das längste Open Air des Jahres auf der tip Freilichtbühne am Weißensee. Damit wird eine der schönsten Freilicht-Locations Berlins nach aufwendiger   Sanierung wiederbelebt. Die Spielstätte verfügt über 3.000 Sitzplätze und soll in den nächsten fünf Jahren exklusiv von K & K bespielt werden.

Nach dem Auftaktkonzert bietet K & K dem Berliner Publikum ein Kino- und Konzertprogramm, das an die zuletzt auf der Museumsinsel und dem Kulturforum gezeigten Programme anknüpft.

K & K distanziert sich von der Zusammenarbeit mit den Staatlichen Museen und erwirkt Untersagungsverfügungen gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und den eurocom e.V.

Die Zusammenarbeit von K & K mit den Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kultur-Besitz bei den Veranstaltungen des MuseumsInselFestivals ist endgültig beendet, nachdem die Staatlichen Museen ihre Zusage, das Kinoprogramm des „MuseumsInselFestivals“ auch in diesem Jahr mit K & K durchzuführen, gebrochen hatten.

K & K hat das MuseumsInselFestival gemeinsam mit den Staatlichen Museen gegründet und in den zurückliegenden vier Jahren 85 % aller Veranstaltungen als Veranstalterin organisiert, beworben und durchgeführt. Seit dem Jahr 2000 haben mehr als 300.000 Besucher die       K & K-Veranstaltungen Kino, Konzerte, Lesungen, Hörspielkino unter dem Sternenhimmel und Radio Eins-Party besucht.

Die Staatlichen Museen, die vor der Zusammenarbeit mit K & K keinerlei praktische Erfahrungen im Veranstaltungsgeschäft hatten, wurden bei den Vertragsverhandlungen in den Jahren 2003 und 2004 durch den euroCom e.V. vertreten, der allerdings ebenfalls über keinerlei Erfahrungen im Veranstaltungsgeschäft verfügt und satzungsgemäß für ganz andere Zwecke tätig ist. Alle Zahlungen flossen über die gleichnamige euroCom GmbH, obwohl diese keinerlei eigene Leistungen erbracht hat.

Die Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde dem euroCom e.V. inzwischen durch eine rechtskräftige einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 05.03.2004 – 97 O. 23/04 – untersagt.

Unter Verletzung einer schriftlichen Zusage aus dem Februar 2003 schlossen die Staatlichen Museen kurz zuvor einen mehrjährigen Vertrag mit der zwei Wochen vorher gegründeten „Berliner Insel Film GmbH“ über die Durchführung der Kinoevents vor der Alten National-galerie im Rahmen des MuseumsInselFestivals, obwohl die Verhandlungen mit K & K zu diesem Zeitpunkt noch liefen.

Der MoMa-Stratege und Vorsitzende des Vereins der Freunde der Neuen Nationalgalerie Prof. Dr. Peter Raue, der K & K in den Verhandlungen vertrat, warf daraufhin den Staatlichen Museen einen beispiellosen Vertrauensbruch vor und schrieb an den Aussenamtsleiter Christoffer Richartz: „Die Redlichkeit und Fairness Ihres Verhaltens mögen Sie selbst beurteilen, ich kommentiere es nicht, aber habe es für immer registriert.“

„Uns liegt ein Gutachten einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei vor, wonach die Verträge für die Durchführung der Veranstaltungen und die technischen Dienstleistungen in diesem Zusammenhang ausschreibungspflichtig gewesen wären“, sagt Timothy Grossman, der gemeinsam mit seinem Partner Tobias Hackel als Geschäftsführer der K & K GmbH in den vergangenen Jahren die Kinoevents des MuseumsInselFestivals veranstaltete. „Bei den jetzigen Veranstaltern handelt es sich offenbar um „alte Freunde“ der Mitarbeiter der Besucherdienste der Staatlichen Museen, der gesamte Vorgang verstößt gegen das Vergaberecht.“

Nachdem die Staatlichen Museen die Kinoevents für das kommende MuseumsInselFestival trotz des Veranstalterwechsels weiterhin unter Hinweis auf die angebliche Veranstaltungs- Kontinuität ankündigte, untersagte das Landgericht Berlin der Stiftung Preußischer Kultur- besitz auf Antrag von K & K mit einstweiliger Verfügung vom 03.03.2004 – 103 O. 34/04 – die Veranstaltungen wie bisher auf der Museumsinsel unter der Bezeichnung „Freiluftkino“ und am Kulturforum Potsdamer Platz unter der Bezeichnung „Kino Open Air“ anzukündigen oder zu bewerben. Das Landgericht Berlin hält es für irreführend, wenn die Staatlichen Museen trotz des Veranstalterwechsels behaupten, die neuen Events stünden in der Tradition und Kontinuität mit den bislang durchgeführten Veranstaltungen.

K & K hat nunmehr eine Schadensersatzklage wegen der Verletzung der Spielstätten-Vereinbarungen gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz angekündigt. Den entgangenen Gewinn für das laufende Jahr beziffert Tobias Hackel auf mindestens 150.000,00 €. „Mit den Staatlichen Museen ist eine professionelle Zusammenarbeit offenbar nicht möglich. Der neue Veranstalter nutzt den von uns erarbeiteten guten Ruf der Veranstaltung aus und will sogar die Liegestühle für die Besucher – das Markenzeichen der K & K-Veranstaltungen des Festivals in den letzten Jahren  –  übernehmen. Damit ist das Maß voll. Die in größter Eile und geradezu konspirativ abgeschlossenen Verträge mit einer gerade erst gegründeten Veranstalterin dürfte die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz noch eine Weile beschäftigen“.

Berlin, den 05.05.2004

 

K & K, Kino und Konzerte GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 9, 10178 Berlin

Tel.: 24 72 78 01, Fax: 24 72 78 00 / www.kinoundkonzerte.de




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